Im Jahr 1826 erteilte König Georg IV. von Großbritannien und Hannover der Ritterschaft des Herzogtums Bremen die Genehmigung zur Gründung eines Kreditvereins. Aus dem Verein ist ein Institut geworden, dessen Zweck es war, zunächst Rittergutbesitzern – kurze Zeit später auch freien Bauern – langfristige Kredite zu günstigen Konditionen zu ermöglichen und sie bei der Tilgung der Darlehen zu unterstützen.
Dieses ehrenwerte Ansinnen verpflichtet und zeichnet bis heute die Philospohie unseres kleinen Kreditinstituts aus. Die Verschaffung eines günstigen Realkredits für unsere Kunden aus der Land- und Forstwirtschaft trägt dem ursprünglichen Ziel Rechnung, ländliche Strukturen zu fördern. Dieser Förderauftrag ist mit der Gründung 1826 in der Satzung des Ritterschaftlichen Kreditinstituts festgeschrieben. Wir sind stolz darauf, seitdem als unabhängige Spezialisten für Finanzierungen in der Land- und Forstwirtschaft der erste Ansprechpartner zu sein.