Die Entwicklung und Realisierung von Bauvorhaben bringt vielfältige Herausforderungen mit sich. Das Zusammenwirken einer Vielzahl von Beteiligten sowie der Wunsch nach maximaler Qualität bei zugleich immer höher werdenden Ansprüchen an Zeit- und Kostenminimierung sind risiko- und konfliktträchtig.
Ziel und Anspruch der Kompetenzgruppe „Privates Baurecht, Immobilienplanung und –errichtung“ ist es, durch eine rechtssichere Vorbereitung und Strukturierung der Planungs- und Bauphase Konflikten vorzubeugen und Risiken zu minimieren. Dank langjähriger Erfahrung in verschiedenen Branchen zeigen wir individuelle und praxisgerechte Lösungen für Hoch- und Tiefbauprojekte ebenso auf wie für Vorhaben im Bereich des Anlagenbaus.
Für Auftraggeber, Unternehmer und Planer übernehmen wir die Ausarbeitung und Verhandlung von Vertragsunterlagen sowie die Vorbereitung von Vergabeverfahren ebenso wie die projektbegleitende Rechtsberatung während der Umsetzung und Nutzung der Bauvorhaben. Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich bundesweit.
Wir haben den Lebenszyklus eines Projektes im Auge. Beginnend mit der Standortplanung, über den Erwerb, die Errichtung oder Sanierung einer Immobilie sowie die gewerbliche Nutzung und die Veräußerung des Grundeigentums stehen Ihnen speziell ausgebildete Ansprechpartner zur Verfügung. In fächerübergreifenden Teams bieten wir Lösungen für bauordnungsrechtliche Fragestellungen ebenso an wie für solche aus dem gewerblichen und privaten Mietrecht.
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